Die Berliner Senatsinnenverwaltung hat ein Volksbegehren zur Enteignung größerer Immobilienunternehmen in der Hauptstadt für zulässig erklärt. Hierzu erklärt der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kai Wegner:
"Die rechtlichen Vorbehalte gegen das Enteignungs-Volksbegehren sind mit dem heutigen Tag nicht kleiner geworden. Mir fehlt die Phantasie, wie ein angestrebtes Vergesellschaftungsgesetz verfassungsgemäß umgesetzt werden könnte. Zu Recht schützt unsere Verfassung das Eigentum als ein wichtiges Grundrecht. Wir stehen zur Eigentumsgarantie des Grundgesetzes und lehnen die Enteignung von Wohnraum entschieden ab.
Unabhängig von rechtlichen Erwägungen ist und bleibt der Weg der Enteignungen auch in politischer Hinsicht ein Irrweg. Durch Enteignungen entsteht nicht eine einzige neue Wohnung. Stattdessen kämen auf den Berliner Steuerzahler Entschädigungszahlungen in astronomischer Höhe zu. Für einen Bruchteil dieses Geldes könnte im sozialen Wohnungsbau oder über den Aufkauf von Belegungsrechten viel mehr für das bezahlbare Wohnen erreicht werden.
Man hätte es nicht für möglich gehalten, dass 30 Jahre nach der Deutschen Einheit in der ehemals geteilten Stadt wieder ernsthaft über Enteignungen diskutiert wird. Das rot-rot-grüne Berlin ist ein mahnendes Negativbeispiel für eine verfehlte Bau- und Wohnungspolitik. Neben dem Mietendeckel und einer verfehlten Baulandpolitik ist das Enteignungsvolksbegehren ein weiterer Tiefschlag für den Bau bezahlbarer Wohnungen. Private Investoren, die zusätzlichen Wohnraum in der Hauptstadt schaffen wollen, werden durch Enteignungsdiskussionen aus der Stadt vertrieben."